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Spekulationsfrist: Wann ist Ihr Gewinn steuerfrei?

In diesem Ratgeber finden Sie einen Leitfaden für den erfolgreichen Verkauf mit wichtigen Hinweisen auf alle wichtigen Aspekte.

“Mit KIRSE Immobilien sind Sie jederzeit bestens vorbereitet. Wir beraten Sie gerne unverbindlich.”

Daniel KirseInhaber

Wer eine Immobilie verkauft, kann unter Umständen Spekulationssteuer zahlen müssen – ein Aspekt, den viele Eigentümer erst kurz vor dem Verkauf beachten. Die Spekulationsfrist spielt dabei eine entscheidende Rolle: Immobilien, die weniger als zehn Jahre im Besitz waren und nicht selbst bewohnt wurden, unterliegen der Steuerpflicht. Doch es gibt Ausnahmen und Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren.

Wann fällt Spekulationssteuer an?

Grundsätzlich gilt: Der Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie ist steuerfrei. Anders sieht es bei vermieteten Immobilien oder Renditeobjekten aus. Hier beträgt die Spekulationsfrist zehn Jahre, gerechnet ab dem Datum des notariellen Kaufvertrags. Wird innerhalb dieser Frist verkauft, muss der Veräußerungsgewinn versteuert werden – und das nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz des Verkäufers.

Wie wird die Steuer berechnet?

Der zu versteuernde Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis der Immobilie. Bestimmte Kosten, wie Kaufnebenkosten (Notar, Grundbuch, Maklergebühren) oder Modernisierungsmaßnahmen, können vom Gewinn abgezogen werden. Hingegen müssen steuerliche Abschreibungen, die während der Besitzzeit geltend gemacht wurden, wieder hinzugerechnet werden.

Steuerfreie Alternativen: Diese Ausnahmen gibt es

Nicht jeder Immobilienverkauf vor Ablauf der Zehnjahresfrist führt automatisch zu einer Steuerpflicht. Einige Sonderregelungen ermöglichen einen steuerfreien Verkauf:

  • Drei-Jahres-Regel für Selbstnutzung: Wer eine ehemals vermietete Immobilie in den letzten zwei vollen Kalenderjahren sowie im Verkaufsjahr selbst bewohnt hat, kann diese steuerfrei veräußern.
  • Erbschaft oder Schenkung: Wird eine Immobilie vererbt oder verschenkt, übernimmt der neue Eigentümer die bereits verstrichene Haltedauer des Vorbesitzers. Ist diese länger als zehn Jahre, bleibt der Verkauf steuerfrei.

Wann lohnt es sich, mit dem Verkauf zu warten?

Falls der Verkauf einer Immobilie kurz vor dem Ablauf der Spekulationsfrist ansteht, kann es sich finanziell lohnen, noch zu warten. Alternativ kann ein Makler bereits frühzeitig mit der Vorbereitung des Verkaufs beginnen, ohne dass dies steuerliche Nachteile mit sich bringt.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.

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