
KI-generiertes Symbolbild – keine Aufnahme einer realen Immobilie.
Ein Haus verkaufen trotz Kredit ist grundsätzlich möglich. Entscheidend ist, wie das Darlehen und die eingetragenen Sicherheiten beim Verkauf behandelt werden. Klären Sie dies vor der verbindlichen Terminplanung mit Ihrer Bank. Der Verkaufspreis allein zeigt noch nicht, wie viel Geld Ihnen nach dem Verkauf verbleibt.
Stand: Oktober 2026 · Lesezeit: etwa 5 Minuten
Restschuld und Ablösebetrag unterscheiden
Die Restschuld beschreibt den noch offenen Darlehensbetrag. Für einen bestimmten Ablösetermin können zusätzlich Zinsen oder andere vertraglich beziehungsweise gesetzlich relevante Beträge anfallen. Fordern Sie deshalb eine konkrete Aufstellung an und fragen Sie, wie lange sie gilt.
Rechnen Sie Verkaufserlös, Restschuld, mögliche Ablösekosten und weitere Verkaufskosten zusammen. Reicht der Erlös nicht aus, muss die Finanzierung der verbleibenden Verpflichtungen vor dem Vertragsschluss geklärt werden. Eine vorläufige Onlineanzeige des Kreditkontos ersetzt diese Abstimmung nicht.
Wann eine Vorfälligkeitsentschädigung relevant wird
Bei einem grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen mit gebundenem Zins kann eine vorzeitige Kündigung wegen berechtigter Interessen möglich sein. Die Voraussetzungen und eine mögliche Entschädigung regelt § 490 BGB. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.
Lassen Sie sich die Berechnung erläutern. Vereinbarte Sondertilgungsrechte können bei der Prüfung wichtig sein. Die Verbraucherzentrale erläutert die vorzeitige Ablösung und Ansatzpunkte für eine Überprüfung.
Ordentliche Kündigung und Alternativen prüfen
Bei gebundenem Sollzins sieht § 489 BGB unter anderem eine Kündigung nach zehn Jahren seit vollständigem Empfang des Darlehens mit sechs Monaten Frist vor. Spätere Vereinbarungen über Rückzahlung oder Zins können den maßgeblichen Zeitpunkt verändern. Diese Regel ist nicht dieselbe wie die steuerliche Zehnjahresfrist für Immobilienverkäufe.
Eine Übertragung auf eine andere Sicherheit oder eine Schuldübernahme durch Käufer ist keine automatische Option. Solche Lösungen benötigen die Zustimmung der Bank und eine Prüfung der Bedingungen. Vergleichen Sie sie anhand der tatsächlichen Gesamtkosten.
Bank und Notariat früh zusammenbringen
Das Notariat stimmt die Behandlung bestehender Belastungen im Rahmen des Kaufvertrags ab. Die Bank muss die erforderlichen Bedingungen und Unterlagen bereitstellen. Verzögerungen lassen sich vermeiden, wenn Ansprechpartner, Ablösetermin und Dokumente früh feststehen.
Überweisen Sie Ablösebeträge nicht aufgrund informeller Zusagen. Maßgeblich ist die abgestimmte Abwicklung. Bewahren Sie Bankaufstellung und Vertragsunterlagen auf und lassen Sie unklare Kosten prüfen, bevor Sie eine verbindliche Entscheidung treffen.
Häufige Fragen
Muss das Darlehen vor dem Verkauf vollständig zurückgezahlt sein?
Nicht zwingend. Die Ablösung kann im Rahmen der notariell abgestimmten Abwicklung erfolgen.
Kann der Käufer meinen Kredit übernehmen?
Nur wenn die Bank zustimmt und alle Bedingungen geklärt sind. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht automatisch.
Ist die Vorfälligkeitsentschädigung immer fällig?
Nein. Vertrag, Kündigungsmöglichkeiten und rechtliche Voraussetzungen müssen geprüft werden.
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Allgemeine Informationen, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie die konkrete Vertrags- und Steuersituation fachlich prüfen.
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