Stand: 14. Oktober 2026
Eine neue Heizung, steigende Energiekosten oder ein geplanter Hausverkauf: Für Eigentümer ist die Modernisierung ihres Hauses eine Entscheidung mit langfristigen Folgen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verändert den rechtlichen Rahmen. Doch welche Heiztechnik zum Haus passt und welche Investition sich rechnet, hängt weiterhin vom Gebäude und den eigenen Plänen ab.
Dieser Ratgeber erklärt die wesentlichen Änderungen und zeigt, welche Unterlagen, Kosten und Fördermöglichkeiten Sie vor einer Entscheidung prüfen sollten.
Was ändert sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Nach Angaben der Bundesregierung gelten die wesentlichen Neuregelungen seit dem 29. Juli 2026. Das GModG ersetzt das Gebäudeenergiegesetz. Die einheitliche Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie bei der Wärmeversorgung entfällt. Neben Wärmepumpen, Wärmenetzen, Hybrid- und Biomasseanlagen können auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
Bei Brennstoffen bleibt die langfristige Klimaneutralität bis 2045 das Ziel. Ab 2029 ist ein schrittweise steigender Bioanteil vorgesehen. Details einer Grüngasquote ab 2028 sollen in einem gesonderten Gesetz geregelt werden. Für eine neue Brennstoffheizung sollten deshalb auch künftige Bezugskosten und Versorgungsperspektiven in die Rechnung einfließen. Quelle: Bundesregierung zum GModG.
Welche Heizung passt zu Ihrem Haus?
Die gesetzlich mögliche Auswahl beantwortet noch nicht die wirtschaftliche Frage. Lassen Sie Angebote auf derselben Grundlage erstellen: benötigte Heizleistung, Warmwasserbedarf, notwendige Umbauten und erwarteter Energieverbrauch. Eine günstige Anlage kann über ihre Nutzungsdauer höhere Gesamtkosten verursachen.
- Wärmepumpe: Prüfen Sie Heizflächen, Vorlauftemperatur, Aufstellort und eine fachgerechte Auslegung. Auch ein Altbau kann geeignet sein.
- Wärmenetz: Erkundigen Sie sich nach tatsächlicher Anschlussmöglichkeit, Termin, Anschlusskosten sowie Grund- und Arbeitspreis. Eine kommunale Planung ersetzt kein verbindliches Anschlussangebot.
- Biomasse: Berücksichtigen Sie Lagerraum, Anlieferung, Wartung und den Umgang mit Brennstoff und Asche.
- Gas oder Öl: Vergleichen Sie neben der Anschaffung die laufenden Kosten und die Perspektive der künftig erforderlichen Brennstoffe.
- Hybridanlage: Lassen Sie erklären, wann welcher Wärmeerzeuger arbeitet und welche Wartungs- und Betriebskosten das Gesamtsystem verursacht.
Für Wärmepumpen nennt die Verbraucherzentrale möglichst ganzjährig unter 55 Grad Celsius liegende Vorlauftemperaturen als Orientierung. Das ist keine individuelle Wirtschaftlichkeitsgarantie. Größere Heizkörper, gezielte Dämmung und ein hydraulischer Abgleich können die Voraussetzungen verbessern. Eine Fußbodenheizung ist daher nicht die einzige mögliche Lösung. Quelle: Verbraucherzentrale zu Wärmepumpen im Eigenheim.
Erst das Haus betrachten, dann die Heizung bestellen
Stehen ohnehin Arbeiten an Dach, Fassade oder Fenstern an, sollten sie mit der Heizungsplanung abgestimmt werden. Nach einer energetischen Verbesserung kann das Haus weniger Heizleistung benötigen. Eine auf den bisherigen Bedarf ausgelegte Anlage wäre dann möglicherweise zu groß. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Energiebilanz und benötigte Heizleistung vor der Beauftragung prüfen zu lassen. Quelle: Verbraucherzentrale.
Als praktische Vorbereitung lohnt eine Bestandsaufnahme: Welche Bauteile müssen technisch ohnehin erneuert werden? Welche Räume werden schlecht warm? Wie hoch war der Verbrauch der letzten drei Jahre? Welche Maßnahmen passen zum verfügbaren Budget? Ein individueller Sanierungsfahrplan kann daraus eine sinnvolle Reihenfolge entwickeln.
Welche Förderung kommt infrage?
Die KfW nennt für das Programm 458 derzeit 30 bis maximal 80 Prozent Zuschuss auf förderfähige Kosten. Beim Einfamilienhaus werden aktuell bis zu 28.000 Euro berücksichtigt. Der tatsächliche Zuschuss hängt von den persönlichen und technischen Voraussetzungen ab; der Höchstsatz steht nicht jedem Haushalt zu.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Kostenhöchstbetrag für die erste Wohneinheit nach den aktuellen Bedingungen erstmals um 750 Euro und anschließend halbjährlich. Prüfen Sie daher stets die Konditionen am Antragstag.
Die Reihenfolge ist entscheidend: Bestätigung zum Antrag erstellen lassen, Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der vorgeschriebenen Förderbedingung und Umsetzungstermin abschließen, Antrag vor Vorhabenbeginn stellen und nach Zusage umsetzen. Eine Förderbedingung lässt sich laut KfW nicht nachträglich in einen bereits abgeschlossenen Vertrag aufnehmen. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Quelle: KfW, Heizungsförderung 458.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle gibt es weitere Förderwege. Die offiziellen BEG-Informationen nennen grundsätzlich 15 Prozent Grundförderung und unter Voraussetzungen einen zusätzlichen Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan. Lassen Sie für Ihre konkrete Maßnahme die aktuellen Kostenobergrenzen, Bonusbedingungen und Kombinationsmöglichkeiten prüfen. Quelle: BMWE, Fragen zur BEG.
So vergleichen Sie die Kosten sinnvoll
Fordern Sie für jedes Angebot eine vollständige Aufstellung an. Als eigene Entscheidungshilfe empfiehlt sich diese Rechnung:
Gesamtkosten = Anschaffung und Umbau − bestätigte Förderung + Energie, Wartung und weitere laufende Kosten über den gewählten Betrachtungszeitraum.
Rechnen Sie mehrere Energiepreisszenarien durch. Bei einer Wärmepumpe beeinflusst die Jahresarbeitszahl den Strombedarf: Je höher die tatsächlich erreichte Effizienz, desto geringer der Strombedarf für dieselbe Wärmemenge. Herstellerwerte allein ersetzen keine Planung für Ihr Haus. Quelle: Verbraucherzentrale zur Heizungswahl.
Planen Sie außerdem Liquidität für die Zeit bis zur Förderauszahlung und eine Reserve für zusätzliche Arbeiten ein. Eine seriöse Kalkulation macht diese Annahmen sichtbar.
Was gilt beim Hausverkauf für den Energieausweis?
Der Energieausweis bleibt ein wichtiger Bestandteil der Verkaufsunterlagen. Nach § 80 ist er grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorzulegen; nach Abschluss des Kaufvertrags ist er unverzüglich zu übergeben. Für ältere Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen kann ein Bedarfsausweis vorgeschrieben sein, abhängig vom Bauantragsdatum und dem erreichten Wärmeschutzstandard. Quelle: § 80 GModG.
Liegt bei einer Anzeige in kommerziellen Medien bereits ein Energieausweis vor, verlangt § 87 unter anderem Ausweisart, Endenergiekennwert, wesentliche Heizenergieträger sowie bei Wohngebäuden Baujahr und Energieeffizienzklasse. Quelle: § 87 GModG.
Hinweis zu Aussagen über 2027: Der verlinkte Ausgangsartikel beschreibt eine künftige Umstellung auf Primärenergie und veränderte Effizienzklassen. Diese Details ließen sich anhand der eingesehenen amtlichen Vorschriften nicht bestätigen: § 87 und Anlage 10 nennen weiterhin Endenergie. Eine Verkaufsentscheidung sollte deshalb nicht allein auf einem behaupteten automatischen Klassenwechsel beruhen. Quelle: Anlage 10 GModG.
Vor dem Verkauf modernisieren oder das Haus im Bestand anbieten?
Das lässt sich nur für die konkrete Immobilie beantworten. Als wirtschaftliche Abwägung sollten Sie Modernisierungskosten, mögliche Förderungen, Zeitbedarf und die erwartbare Wirkung auf die Vermarktung gegenüberstellen. Eine Investition führt nicht automatisch zu einem gleich hohen Mehrerlös.
Für Käufer sind nachvollziehbare Unterlagen hilfreich: Energieausweis, Verbrauchsabrechnungen, Angaben zur Heizung, Rechnungen über frühere Sanierungen und belastbare Angebote für noch notwendige Arbeiten. Sie machen den Zustand und mögliche Folgekosten verständlicher.
Checkliste: Ihre nächsten Schritte als Hauseigentümer
- Heizungsdaten, Energieausweis und Verbrauch der vergangenen Jahre zusammentragen.
- Technischen Zustand und ohnehin notwendige Arbeiten am Haus erfassen.
- Heizlast, Heizflächen und passende Systeme fachlich prüfen lassen.
- Mehrere vollständige Angebote mit vergleichbarem Leistungsumfang einholen.
- Förderfähigkeit und vorgeschriebene Antragsreihenfolge vor Beauftragung klären.
- Investition, laufende Kosten und Finanzierung mit Reserven vergleichen.
- Bei einem geplanten Verkauf die Modernisierung mit der Vermarktungsstrategie abstimmen.
Ihre Immobilie und Ihre Pläne entscheiden
Das GModG erweitert die Auswahl bei der Heiztechnik. Eine gute Entscheidung braucht dennoch einen Blick auf das gesamte Haus, die laufenden Kosten und den eigenen Zeithorizont. Wer ohnehin verkaufen möchte, sollte zusätzlich prüfen, welche Maßnahmen sich für die Vermarktung anbieten.
Sie überlegen, Ihr Haus zu verkaufen? KIRSE Immobilien unterstützt Sie bei der Einschätzung Ihrer Immobilie und der Vorbereitung der Vermarktung. Für die technische Planung und Förderprüfung sollten qualifizierte Energieberater und Fachbetriebe eingebunden werden.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Energie-, Förder- oder Rechtsberatung. Rechts- und Förderangaben: recherchierter Stand vom 14. Oktober 2026. Thematischer Ausgangspunkt: Beitrag von Weiland & Kirch Immobilien zum GModG. Der Text wurde eigenständig verfasst und um die verlinkten Quellen und praktische Entscheidungshilfen ergänzt.