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Notartermin und dann?

Kaufpreisfälligkeit beim Immobilienkauf – Wichtige Infos von Ihrem Immobilienmakler Mettmann

“Mit KIRSE Immobilien sind Sie jederzeit bestens vorbereitet. Vom Notartermin, bis zu Übergabe des Objektes - und darüber hinaus.”

Daniel KirseInhaber

Der Kaufpreis einer Immobilie wird erst dann fällig, wenn der Notar eine offizielle Fälligkeitsmitteilung versendet. Sobald der Käufer diese erhält, hat er in der Regel 14 Tage Zeit, den Kaufpreis entweder direkt an den Verkäufer oder auf ein Notaranderkonto zu überweisen.

Doch bevor es zur Kaufpreisfälligkeit kommt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Ihr Immobilienmakler in Mettmann erklärt, welche Schritte notwendig sind:

1. Eintragung der Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung dient dem Schutz des Käufers und stellt sicher, dass die Immobilie nicht an andere Interessenten verkauft wird. Die Dauer der Eintragung hängt vom zuständigen Grundbuchamt ab.

2. Grundschuldregelung

Die bestehende Grundschuld des Verkäufers muss aus dem Grundbuch gelöscht werden, während die Grundschuld des Käufers eingetragen wird. Falls die Finanzierung des Käufers noch nicht abschließend geklärt ist, sollte dies vor dem Notartermin erfolgen, um Verzögerungen zu vermeiden.

3. Vorkaufsrecht der Gemeinde

In bestimmten Fällen hat die Kommune oder Gemeinde ein Vorkaufsrecht. Erst wenn die Gemeinde darauf verzichtet oder die gesetzliche Frist verstreicht, kann die Kaufpreisfälligkeit eintreten.

4. Zustimmung des Verwalters

Bei Mehrfamilienhäusern mit einer Hausverwaltung wird oftmals eine Zustimmung des Verwalters benötigt, bevor der Notar die Fälligkeitsmitteilung versenden kann.

Diese Prozesse können mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Ein erfahrener Immobilienmakler Mettmann unterstützt dabei, diese Abläufe effizient zu koordinieren und den Kaufprozess zu beschleunigen.

Besitz und Eigentum – Der rechtliche Unterschied

Viele Käufer gehen davon aus, dass sie mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages automatisch Eigentümer werden. Doch das ist nicht der Fall.

Nach der Kaufpreiszahlung und Erhalt der Fälligkeitsmitteilung werden Sie zunächst Besitzer der Immobilie. Das bedeutet, Sie können die Schlüssel erhalten und die Immobilie nutzen. Eigentümer im rechtlichen Sinne werden Sie jedoch erst, wenn Ihr Name ins Grundbuch eingetragen wurde. Dies erfolgt erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer an das Finanzamt.

Wann findet die Schlüsselübergabe statt?

Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel nach Bestätigung der Kaufpreiszahlung durch den Verkäufer gegenüber dem Notar. Dadurch wird sichergestellt, dass der Verkäufer erst dann die Immobilie übergibt, wenn der Kaufpreis tatsächlich beglichen wurde.

Falls ein früherer Einzug gewünscht ist, kann dies mit dem Verkäufer individuell vereinbart und im Kaufvertrag festgehalten werden.

Ein reibungsloser Immobilienkauf erfordert eine gute Vorbereitung und professionelle Begleitung. Ihr Immobilienmakler Mettmann von KIRSE Immobilien steht Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite, um den Kaufprozess so effizient und transparent wie möglich zu gestalten.