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Erbschaft, Scheidung, Recht & Energie

Energieausweis bei Verkauf und Vermietung

Energieausweis
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Wann wird ein Energieausweis benötigt?

Bei Verkauf oder Vermietung eines bestehenden Gebäudes beziehungsweise einer Wohnung ist grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift und kein gültiger Ausweis vorhanden ist.

Interessenten müssen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung einsehen können. Nach Vertragsabschluss ist er beziehungsweise eine Kopie zu übergeben.

Vor dem Vermarktungsstart prüfen

  • Liegt bereits ein gültiger Energieausweis vor?
  • Welcher Ausweistyp ist für das Gebäude zulässig oder erforderlich?
  • Sind Baujahr, Energieträger und Kennwerte korrekt?
  • Welche Pflichtangaben müssen in die Immobilienanzeige?

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Bedarfsausweis

Er bewertet den rechnerischen Energiebedarf anhand von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Für bestimmte ältere Wohngebäude kann dieser Ausweistyp vorgeschrieben sein.

Verbrauchsausweis

Er basiert stärker auf tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre. Ob er zulässig ist, hängt vom jeweiligen Gebäude ab.

Welcher Ausweistyp für Ihre Immobilie richtig ist, sollte vor der Vermarktung geprüft werden.

Welche Angaben gehören in die Immobilienanzeige?

Liegt bei Aufgabe einer kommerziellen Immobilienanzeige bereits ein Energieausweis vor, müssen bestimmte Angaben daraus berücksichtigt werden. Dazu zählen je nach Objekt unter anderem Art des Energieausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger, Baujahr und bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Bei wesentlichen Veränderungen am Gebäude kann eine neue Ausstellung früher sinnvoll oder erforderlich werden.

Die gesetzlichen Anforderungen können sich ändern. Vor einer Vermarktung sollte der konkrete Einzelfall geprüft werden.

Unterlagen früh vorbereiten

Ob in Mettmann, Düsseldorf oder München: Ein fehlender oder falscher Energieausweis kann die Vermarktung unnötig verzögern. Deshalb prüfen wir relevante Unterlagen möglichst früh im Verkaufs- oder Vermietungsprozess.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Brauche ich beim Verkauf immer einen Energieausweis?

Bei bestehenden Immobilien ist grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift und kein gültiger Ausweis vorhanden ist.

Muss der Energieausweis schon im Inserat stehen?

Wenn bei Aufgabe der kommerziellen Anzeige bereits ein Energieausweis vorliegt, müssen die gesetzlich vorgesehenen Pflichtangaben daraus berücksichtigt werden.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Grundsätzlich zehn Jahre. Bei wesentlichen Änderungen am Gebäude kann eine neue Ausstellung vorher sinnvoll oder erforderlich werden.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Energieausweise dürfen nur von dafür berechtigten Personen ausgestellt werden. Welche Qualifikation erforderlich ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.

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