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Verkauf & Bewertung

Vom Notartermin bis zur Schlüsselübergabe

Zwei Hände übergeben sich einen Schlüssel
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Was passiert nach dem Notartermin?

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags arbeitet das Notariat die im Vertrag vorgesehenen Voraussetzungen ab. Erst wenn diese erfüllt sind, wird der Kaufpreis fällig.

Typischer Ablauf

  1. Auflassungsvormerkung und weitere Sicherungen
  2. Klärung von Genehmigungen und Lastenfreistellung
  3. Fälligkeitsmitteilung des Notariats
  4. Kaufpreiszahlung
  5. Übergabe von Besitz, Nutzen und Lasten
  6. Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Wann wird der Kaufpreis fällig?

Die Fälligkeit richtet sich nach dem notariellen Kaufvertrag. Typischerweise müssen zuvor verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, etwa die Eintragung der Auflassungsvormerkung und die Sicherung der Löschung nicht übernommener Belastungen.

Sobald die Voraussetzungen vorliegen, informiert das Notariat die Beteiligten. Die konkrete Zahlungsfrist ergibt sich aus dem Kaufvertrag.

Was ist die Auflassungsvormerkung?

Die Vormerkung schützt den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung im Grundbuch und ist ein zentraler Sicherungsmechanismus zwischen Vertragsunterzeichnung und Eigentumsumschreibung.

Wann werden die Schlüssel übergeben?

Die Übergabe richtet sich nach dem Kaufvertrag. Häufig gehen Besitz, Nutzen und Lasten nach vollständiger Kaufpreiszahlung zu einem festgelegten Zeitpunkt über. Erst dann werden üblicherweise die Schlüssel übergeben.

Übergabeprotokoll

Ein Protokoll dokumentiert Schlüsselanzahl, Zählerstände, übergebene Unterlagen und gegebenenfalls Besonderheiten. Das schafft Klarheit für Käufer und Verkäufer.

Wann wird der Käufer rechtlicher Eigentümer?

Rechtliches Eigentum entsteht erst mit der Eintragung des Käufers im Grundbuch. Besitzübergang und Eigentumsumschreibung sind daher zwei unterschiedliche Schritte.

Begleitung bis zur Übergabe

Bei Verkäufen in Mettmann, Düsseldorf und München koordinieren wir die praktische Kommunikation zwischen Eigentümern, Käufern und den beteiligten Stellen und bleiben bis zur geordneten Übergabe Ansprechpartner.

Häufige Fragen nach dem Notartermin

Muss der Kaufpreis direkt beim Notartermin bezahlt werden?

Nein. Üblicherweise wird der Kaufpreis erst gezahlt, wenn die vertraglich vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind und das Notariat entsprechend informiert.

Wann findet die Schlüsselübergabe statt?

Das richtet sich nach dem Kaufvertrag. Häufig erfolgt sie nach vollständiger Kaufpreiszahlung und zum vereinbarten Besitzübergang.

Ist der Käufer nach der Schlüsselübergabe schon Eigentümer?

Nicht zwingend. Eigentümer wird der Käufer erst durch die Eintragung im Grundbuch.

Wie lange dauert die Eigentumsumschreibung?

Das lässt sich nicht pauschal festlegen und hängt unter anderem von den vertraglichen Voraussetzungen, Behörden und dem zuständigen Grundbuchamt ab.

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